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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2011 - L 9 U 67/06 (https://dejure.org/2011,121601)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - L 9 U 67/06 (https://dejure.org/2011,121601)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 16.02.2006 - S 36 U 119/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Daher ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (vgl. hierzu auch Urteile des BSG vom 30. Oktober 2007 - Az.: B 2 U 4/06 R - und vom 18. November 2008 - Az.: B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach juris). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm: …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. hierzu nur zuletzt Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 20/04 R sowie vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen im Sinne des "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. hierzu nur zuletzt Urteile vom 27. Juni 2006, Az.: B 2 U 20/04 R sowie vom 2. April 2009, Az.: B 2 U 9/08 R).
- BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Der Senat sieht nach wie vor die Konsensempfehlungen (…vgl. die Veröffentlichung von Bolm-Audorff u. a. in: Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff. - im Folgenden: Konsensempfehlungen) als den derzeitigen herrschenden medizinischen Erkenntnisstand an (vgl. insoweit Senatsentscheidung vom 27. Juli 2010 - Az.: L 9 U 235/05; vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - Az.: B 2 U 13/05). - BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Daher ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (vgl. hierzu auch Urteile des BSG vom 30. Oktober 2007 - Az.: B 2 U 4/06 R - und vom 18. November 2008 - Az.: B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach juris). - BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96
Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Entgegen der Ansicht der Berufungsklägerin folgt aus dem Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität und dem Vorhandensein bandscheibenbedingter Veränderungen im Bereich der LWS bei einem Versicherten nicht ein Beweis des ersten Anscheins zugunsten eines ursächlichen Zusammenhangs (Urteil des BSG vom 18. November 1997 - Az.: 2 RU 48/96 - SGb 1999, 39 f., mit Anmerkungen von Ricke). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 235/05
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Der Senat sieht nach wie vor die Konsensempfehlungen (…vgl. die Veröffentlichung von Bolm-Audorff u. a. in: Trauma und Berufskrankheit 2005, S. 211 ff. - im Folgenden: Konsensempfehlungen) als den derzeitigen herrschenden medizinischen Erkenntnisstand an (vgl. insoweit Senatsentscheidung vom 27. Juli 2010 - Az.: L 9 U 235/05; vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - Az.: B 2 U 13/05). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.12.2010 - L 9 U 65/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 9 U 67/06
Diese sog. arbeitstechnischen Voraussetzungen der im vorliegenden Fall streitigen BK 2108, das langjährige Heben oder Tragen schwerer Lasten zu heben oder die langjährig Ausübung von Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung, werden - als Grundlage für die Annahme eines erhöhten Krankheitsrisikos - in der gerichtlichen Praxis seit Jahren nach dem Mainz-Dortmunder Dosismodell (MDD) ermittelt, welches nach der Rechtsprechung des BSG in seiner modifizierten, an die mit der deutschen Wirbelsäulenstudie gewonnenen Erkenntnisse angepassten Form weiterhin eine geeignete Beurteilungsgrundlage bildet (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Urteil vom 6. Dezember 2010 - Az.: L 9 U 65/10).